Banner handicap.fgov.be

Antragsverfahren


Formulare Communit-e-Verfahren

Der Antrag auf Beihilfen für Personen mit Behinderung muss beim Bürgermeister der Gemeinde, wo die Person mit Behinderung im Bevölkerungsregister oder im Ausländerregister eingetragen ist, eingereicht werden.

Seit dem 1. Juli 2006 findet nur noch das Communit-e-Verfahren, ein elektronisches Verfahren für die Einreichung der Anträge, Anwendung. Dadurch kann ein Antrag über das Internet und einen gesicherten Zugang unmittelbar in das EDV-System des FÖD Soziale Sicherheit eingereicht werden.

Ihrerseits bekommt die Gemeindeverwaltung online eine Bestätigung des Empfangs des Antrags sowie die administrativen und medizinischen Formulare (vorausgefüllt mit den Identifizierungsdaten der Person), die sie dann dem Bürger unmittelbar weitergeben kann.

Die Person mit Behinderung (oder ihr Bevollmächtigter) kann auf die gleiche Weise ebenfalls einen neuen Antrag bei ihrer Gemeindeverwaltung einreichen, wenn sie der Meinung ist, dass eine neue Einzelheit Anlass zur Gewährung einer Beihilfe oder zur Erhöhung der Beihilfe, die sie bekommt, geben kann.

N.B. Untenstehende Unterlagen und Formulare dienen nur zur Information

1. Handbüch für die Gemeindeverwaltungen im Rahmen von Communit-e

2. Musterformulare, die den Gemeindeverwaltungen im Rahmen von Communit-e online geschickt werden

3. Musterformulare


Copyright © 2005-2006 Belgische Föderale Öffentliche Dienste